Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 342i – Länderbezogener Ausweis der Angaben

In diesem Paragraphen geht es darum, wie Unternehmen ihre finanziellen Informationen nach Ländern und Steuergebieten ausweisen müssen. Das betrifft die Offenlegung von Angaben für Mitgliedstaaten der EU und bestimmte andere Länder sowie nicht kooperierende Steuergebiete.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Finanzen-Paragraphen