Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 342k – Weglassen nachteiliger Angaben

In diesem Paragraphen geht es darum, dass bestimmte Informationen nicht in einen Steuerbericht aufgenommen werden müssen, wenn sie dem Unternehmen schaden würden. Das betrifft Informationen, die in bestimmten Ländern oder Regionen versteuert werden.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Finanzen-Paragraphen