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HGB § 342m – Offenlegung im Unternehmensregister

In diesem Gesetz geht es um die Pflicht von Unternehmen, einen sogenannten Ertragsteuerinformationsbericht zu erstellen und diesen im Unternehmensregister einzureichen. Das muss entsprechend den Fristen und Vorgaben geschehen, die im Gesetz festgelegt sind.

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