AktG § 6 – Grundkapital
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseAktG § 6 Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1089
In diesem Abschnitt des Aktiengesetzes steht, dass das Grundkapital eines Unternehmens in Euro angegeben werden muss. Das Grundkapital ist die Summe, die ein Unternehmen von seinen Aktionären erhält und die als finanzielle Basis dient.
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