AktG § 9 – Ausgabebetrag der Aktien
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseAktG § 9 Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1089
In diesem Gesetz geht es darum, wie Aktien, also Anteile an einer Firma, ausgegeben werden dürfen. Aktien dürfen nicht für weniger verkauft werden als ihr Nennbetrag oder der anteilige Betrag am Grundkapital der Firma.
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