Compliance & Regulatory Monitor

AktG § 22 – Nachweis mitgeteilter Beteiligungen

In diesem Paragraphen steht, dass ein Unternehmen, das eine Mitteilung über Beteiligungen erhalten hat, jederzeit verlangen kann, dass der Nachweis über diese Beteiligungen erbracht wird. Beteiligungen sind Anteile an einem Unternehmen oder einem großen Finanzpaket.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Finanzen-Paragraphen