AktG § 75 – Neue Gewinnanteilscheine
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchFinanzen
- ZitierweiseAktG § 75 Finanzen
- Stand04.02.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1089
Es geht um Regeln, wann neue Gewinnanteilscheine ausgegeben werden dürfen. Diese Scheine sind wichtig für Eigentümer von Aktien.
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