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AktG § 87 – Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder

In diesem Gesetz geht es um die Bezahlung von Vorstandsmitgliedern in Unternehmen. Der Aufsichtsrat sorgt dafür, dass die Bezüge angemessen sind und zur Leistung des Vorstandsmitglieds passen.

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