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AktG § 200 – Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung

In diesem Gesetz geht es um die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft (AG) durch die Ausgabe neuer Aktien, die Bezugsaktien genannt werden. Diese Ausgabe führt dazu, dass das Grundkapital der AG erhöht wird.

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