UrhG § 32 – Angemessene Vergütung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchVerbraucherrecht
- ZitierweiseUrhG § 32 Verbraucherrecht
- Stand26.05.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1273
Hier geht es um das Recht des Urhebers, eine angemessene Vergütung für die Nutzung seiner Werke zu verlangen. Wenn im Vertrag kein Preis festgelegt ist, gibt es eine gesetzliche Regelung, die eine angemessene Vergütung festlegt.
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