UrhG § 84 – (weggefallen)
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchIT
- ZitierweiseUrhG § 84 IT
- Stand26.05.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1273
Der § 84 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) behandelt Vorschriften, die jetzt nicht mehr gültig sind. Der Abschnitt ist weggefallen, das heißt, er spielt in der aktuellen Gesetzgebung keine Rolle mehr.
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