Compliance & Regulatory Monitor

UrhG § 97 – Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

Im Gesetz über das Urheberrecht steht, dass jemand, der das Urheberrecht verletzt, dafür zur Verantwortung gezogen werden kann. Das bedeutet, Betroffene können verlangen, dass die Beeinträchtigung aufgehoben wird und auch Schadensersatz verlangen.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Verbraucherrecht-Paragraphen