Compliance & Regulatory Monitor

UrhG § 69g – Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht

In diesem Paragraphen wird erklärt, dass für Computerprogramme auch andere Gesetze gelten. Dazu gehören Gesetze über Erfindungen, Marken und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

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