Compliance & Regulatory Monitor

UrhG § 54e – Meldepflicht

In diesem Gesetz steht, dass Unternehmen, die bestimmte Geräte oder Speichermedien in Deutschland verkaufen, monatlich melden müssen, welche Produkte sie eingeführt haben. Diese Meldung muss bis zum zehnten Tag des folgenden Monats schriftlich erfolgen.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Verbraucherrecht-Paragraphen