UrhG § 20a – Europäische Satellitensendung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchIT
- ZitierweiseUrhG § 20a IT
- Stand26.05.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1273
In diesem Gesetz geht es um Satellitensendungen, also um Fernsehsendungen, die über Satellit übertragen werden. Das Gesetz legt fest, in welchem Land eine solche Sendung rechtlich verortet ist, je nachdem, wo sie gesendet wird.
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