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UrhG § 45c – Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung

In diesem Gesetz geht es darum, dass bestimmte Einrichtungen, die sich um Menschen mit Seh- oder Lesebehinderung kümmern, Bücher und Musik in ein zugängliches Format umwandeln dürfen. Das können sie machen, um die Werke für diese Menschen besser nutzbar zu machen.

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