UrhG § 44b – Text und Data Mining
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchIT
- ZitierweiseUrhG § 44b IT
- Stand26.05.2026
- FundstelleBGBl I 1965, 1273
In diesem Gesetzesparagraphen wird geregelt, was Text und Data Mining ist. Dabei handelt es sich um die automatische Analyse von digitalen Inhalten, um Informationen wie Muster und Trends zu gewinnen.
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