BDSG § 36 – Widerspruchsrecht
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchVerbraucherrecht
- ZitierweiseBDSG § 36 Verbraucherrecht
- Stand12.05.2026
- FundstelleBGBl I 2017, 2097
In diesem Gesetz geht es um das Widerspruchsrecht. Das bedeutet, dass du als Bürger das Recht hast, gegen bestimmte Datenverarbeitungen Widerspruch einzulegen.
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