BDSG § 43 – Bußgeldvorschriften
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchVerbraucherrecht
- ZitierweiseBDSG § 43 Verbraucherrecht
- Stand12.05.2026
- FundstelleBGBl I 2017, 2097
In diesem Gesetz geht es um Bußgelder, die verhängt werden können, wenn jemand gegen die Vorschriften zur richtigen Behandlung von Auskunftsverlangen verstößt. Das betrifft insbesondere, wenn Informationen nicht richtig oder rechtzeitig gegeben werden.
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