Compliance & Regulatory Monitor

BDSG § 49 – Verarbeitung zu anderen Zwecken

In diesem Paragraphen geht es darum, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten für andere Zwecke verwendet werden dürfen, als ursprünglich vorgesehen. Dazu müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie zum Beispiel, dass der neue Zweck in einem bestimmten Gesetz steht.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere IT-Paragraphen