BDSG § 75 – Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchVerbraucherrecht
- ZitierweiseBDSG § 75 Verbraucherrecht
- Stand12.05.2026
- FundstelleBGBl I 2017, 2097
Es geht darum, dass Unternehmen persönliche Daten von Menschen berichtigen und löschen müssen, wenn diese nicht richtig sind oder nicht mehr gebraucht werden. 2.
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