MarkenG § 145 – Bußgeldvorschriften
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchVerbraucherrecht
- ZitierweiseMarkenG § 145 Verbraucherrecht
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
Es geht um Bußgeldvorschriften im Zusammenhang mit dem Markenrecht. Wer gegen bestimmte Regeln beim Gebrauch von geografischen Herkunftsangaben oder geschützten Namen verstößt, kann bestraft werden.
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